Freispruch auch am 20. Mai!

Rote Hilfe Logo Auch im dritten Prozess in der Reihe der versuchten Kriminalisierung einer Anti-AfD-Blockade während des vergangenen Landesparteitages vom 03.07.21 in Braunschweig kam es am Freitag, den 20.05. zu einem erneuten Freispruch am Amtsgericht Braunschweig.

Wieder musste die Richterin ziemlich schnell feststellen, dass die Beweislage gegen den beschuldigten Genossen nicht ausreichte, um diesen zu verurteilen. Bereits zu Beginn des Prozesses machte der Genosse durch seinen Verteidiger dem Gericht deutlich, dass keiner Einstellung zugestimmt werde, man sich dem Urteil des vorherigen Prozesses anschließen wolle und einen Freispruch fordere. Die Richterin in diesem Prozess wollte für ein Urteil jedoch die geladenen Zeug*innen hören und den Prozess durchziehen. Auch die befragten Zeug*innen konnten nur das wiedergeben, was sie bereits im Prozess zuvor aussagten. „Die Ampel wurde rot und plötzlich war die Straße voller Leute“. Auch bei den Beweisfotos gegen den Beschuldigten musste die Richterin zugeben, dass dies jede*r sein könne.

Der Vorwurf der „gemeinschaftlichen Nötigung“ konnte so durch die, laut der Richterin, „nicht sauber ausermittelte Akte“ nicht gehalten werden, denn während des Prozesses kam es zu keinen Anhaltspunkten, die eine Strafbarkeit erfüllen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft im Gericht zum Ende noch verzweifelt nach weiteren möglichen Zeug*innen suchte, stimmten alle einem Freispruch für den Genossen zu.

Die Verteidigung fasste in seinem Plädoyer äußerst passend zusammen, dass nun nur noch die offene Frage im Raum stehe, warum es bei dieser Beweislage gegen den Beschuldigten überhaubt zu einem Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft kommen konnte. Diese Frage müssen sich nach diesem dritten Freispruch in der Sache zum 03.07.2021 wohl auch die Strafbefehlsverfasser*innen selbst stellen.

Auch bei diesem Prozess hat das Gericht offensichtlich absichtlich oder unabsichtlich das öffentliche Interesse und die vorhandene Solidarität in der Bewegung unterschätzt. So wurde erneut ein zu kleiner Gerichtssaal gewählt und nur ein kleiner Teil der sich mit dem Beschuldigten solidarisch Zeigenden konnte den Prozess begleiten.

Sollte die Staatsanwaltschaft die Strafbefehle gegen noch über 40 Beschuldigte Genoss*innen nicht zurückziehen, werden wir weiterhin die Sitzplätze füllen und vor dem Gericht deutlich machen, dass unsere Solidarität stärker ist als ihre Repression!

Solidarität ist unsere Waffe!