Aufruf Berufungsprozess „Münchenstraße“ am 11.01.2023 um 8 Uhr am Landgericht

Logo Rote Hilfe

Am Mittwoch den 11.01. soll der zweite Berufungsprozess zum Komplex „Münchenstraße“ am Landgericht in Braunschweig stattfinden. Die Vorwürfe beziehen sich auf die erfolgreichen Blockaden gegen einen AfD-Parteitag vom 03.07.2021. Wir rufen dazu auf, sich solidarisch mit der von Repression betroffenen Person zu zeigen und den Prozess gemeinsam am 11.01. um 8:00 Uhr zu begleiten.

Lasst uns zusammen Öffentlichkeit gegen die Klassenjustiz und die Repression gegen Antifaschist*innen schaffen. Wir wollen den Beschuldigten in dieser Sache weiterhin zeigen, dass sie nicht alleine sind. Beschuldigt werden viele, gemeint ist aber das antifaschistische Engagement, welches an diesem Tag erneut entschlossen von Vielen auf die Straße gebracht wurde.

Durch eine konsequente Prozessführung im Rahmen der Roten Hilfe und die damit verbundene Aussageverweigerung gegenüber Bullen und Gericht konnten bei den bisher geführten Prozessen am Amtsgericht in Braunschweig bereits drei Freisprüche zu den vorgeworfenen Nötigungen erkämpft werden. Den erkämpften Freisprüchen am Amtsgericht konnte selbst die heuchlerische Klassenjustiz nichts entgegen setzen. Am Landgericht erhofft sich die Staatsanwaltschaft nun ein politisches Urteil. Irgendetwas soll hier konstruiert werden, um Menschen abzuschrecken und zu bestrafen, wenn sie sich politisch zeigen. Die Proteste und Blockaden gegen die AfD bleiben legitim und notwendig und wir werden diese vehement verteidigen!

Die Staatsanwaltschaft hat durch die Erhebung der Strafbefehle den deutlichen Willen, die Beschuldigten zu verurteilen, aufgezeigt sowie dass dieses System zum Schutz von Nazis da ist. Bei den erlangten Freisprüchen ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen und hatte aufgrund der schwachen Ermittlungsakten Nachermittlungen veranlasst.

Und auch die bisherige Richter*in am Landgericht hat im ersten vergangenen Berufungs-prozess bereits gezeigt, dass sie Feind*in des Antifaschismus ist. Ihr Prozess war beherrscht von Einschüchterungen gegenüber dem Beschuldigten und den Genoss*innen, die als Begleitung im Saal waren.

Bei dem bisherigen Prozessmarathon, der vorwiegend geprägt war von kurzfristigen Terminaufhebungen seitens des Amtsgerichts, dem Versuch das öffentliche Interesse kleinzuhalten und die Prozessbegleitung einzuschränken, wurde konsequent eine Sache bewiesen: Solidarität ist unsere Waffe!

In kontinuierlicher Abstimmung unter den Beschuldigten und deren Unterstützungsumfeld wurde mit der Roten Hilfe die Prozessführung geplant und die Solidaritätsarbeit organisiert. 

Zuletzt erhielten vereinzelt beschuldigte Genoss*innen trotz der abgeschlossenen Nachermittlungen Einstellungsangebote vom Gericht. Auch hier werden die Repressionsorgane bemerken müssen, dass die organisierten Beschuldigten geschlossen agieren. Wir werden ihre faulen Deals nicht annehmen.

Antifaschismus ist kein Verbrechen! Alle laufenden Verfahren sind ohne Geldauflagen einzustellen und die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück zu ziehen!

Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – braunschweig@rote-hilfe.de