Bevorstehende Prozesse am 18. Januar und Prozessbericht in der Sache Münchenstraße

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Eine Vielzahl an solidarischen Genoss*innen begleiteten am 11.01.23 den zweiten Berufungsprozess im Zusammenhang der Vorwürfe zur erfolgreichen Blockade des AfD Parteitages am 03.07.2021.

Bereits kurz nach Prozessbeginn entstand die Notwendigkeit eines Rechtsgesprächs zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwaltschaft, sowie den beiden Schöffen, abseits der Öffentlichkeit. Das entschlossene Auftreten des Verteidigers der beschuldigten Genoss*in bei der Urteilsverkündung am Amtsgericht und der Forderung an einem Freispruch festzuhalten, sorgte mit der Argumentation der sogenannten „zweiten Reihe Rechtsprechung“ dafür, dass das Gericht über eine Einstellung des Verfahrens beraten musste.

Der klägliche Versuch der Staatsanwaltschaft, mit Hilfe einer Nachermittlung, weitere Zeug*innen für den Prozess aufzufinden, scheiterte weitestgehend. Die bislang nachträglich ermittelten Zeug*innen, wie z.B. der Fahrer eines Transporters, welcher zu Arbeit in die Millenium-Halle wollte, in der der Parteitag der faschistischen AfD stattfand, konnten bereits vor dessen Anhörung durch die Verteidigung in Frage gestellt werden.

Und so kam es an diesem Tag zu keiner Beweisaufnahme oder Befragung der geladenen Zeug*innen, sondern dazu, dass das Gericht eine Einstellung ohne Geldauflage in den Raum stellte. Die Staatsanwaltschaft muss nun beim Vorgesetzten um Erlaubnis bitten, bevor diese Niederlage eingestanden werden kann. Somit wurde der Prozess nach etwa einer Stunde vertagt, um zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung des Gerichts mitzuteilen.

Die Genoss*in bedankt sich für die Solidarität und betont: „Niemand geht von einem fairen Prozess aus! Nichtsdestotrotz sind die bisherigen Freisprüche, beziehungsweise diese Einstellung, ein wichtiges Signal und wegweisend für die kommenden Prozesse. Allein diese Einstellung ohne Geldauflage scheint der Versuch der Staatsanwaltschaft irgendwie das Gesicht zu wahren. Denn wenn wir zurückschauen, war das nicht nur eine sehr erfolgreiche Blockade, sondern bisher auch ein klarer Sieg für den Antifaschismus!“

Interessant werden nun die bevorstehenden Prozesstermine am Amtsgericht, mit denen es bereits nächste Woche am 18.01.23 ab 8:30 weitergehen soll.
In die drei Prozesse, die für diesen Tag in der selben Sache angesetzt sind, starten wir mit drei gewonnen Freisprüchen am Amtsgericht und einer Einstellung am Landgericht.

Wir lassen uns und unsere Proteste nicht kampflos kriminalisieren!
Antifaschismus ist kein Verbrechen!

Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – braunschweig@rote-hilfe.de