Am 7. November begann der erste Berufungsprozess am Landgericht gegen einen der zuvor erkämpften Freisprüche im Komplex zu den Protesten gegen den AfD-Landesparteitag vom 03.07.2021. Die Richter*in des Landgerichts versuchte den Anwesenden mit aller Deutlichkeit zu signalisieren, dass dies natürlich ein politischer Prozess der Klassenjustiz wird und ein Exempel an dem beschuldigten Antifaschisten statuiert werden soll.
Bereits zu Beginn stellte sich heraus, dass nur wenige Tage vor dem Prozesstermin die Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Sache abgeschlossen worden waren und dieser Teil der Akte nun der Richter*in vorlag – dem Anwalt des Beschuldigten jedoch nicht. Die Akte beinhaltete jetzt neben mehreren Dutzend neuen Seiten, auch 4 neue Zeug*innen.
Somit konnte die „Beweisaufnahme“ an diesem Tag erst gar nicht beginnen. Was die Richter*in nicht davon abhielt, die gewonnene Zeit für einen einstündigen Monolog ihrerseits zu nutzen.
Hierbei versuchte sie kontinuierlich den beschuldigten Antifaschisten einzuschüchtern, die Genoss*innen die den Prozess beobachteten zu beleidigen und den am 03.07.2021 erfolgten Protest, sowie die erfolgten Aktionsformen zu entpolitisieren.
Am 03.07. 2021 hatte sich eine Vielzahl von Antifaschist*innen der AfD entgegen gestellt, um auf die Gefahr, die von diesen Faschist*innen ausgeht, aufmerksam zu machen und durch das aktive Stören des Parteitages, die Politik der AfD zu bekämpfen. Diese Blockaden waren legitim und notwendig! Der Einsatz der Genoss*innen, der zur einer erfolgreichen Störung des Parteitages beigetragen hat, ist und bleibt Zivilcourage.
Die Richter*in machte keinen Hehl daraus, dass nicht nur der Antifaschismus und der aktive Kampf gegen die AfD ihr ein Dorn im Auge ist. So zog sie ziemlich schnell den Vergleich zwischen der Blockade vom 03.07.21 in Braunschweig und den Protesten der Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“. Hier kursierte einige Zeit lang die Falschinformation durch die Medien, dass eine verunglückte Radfahrer*in gestorben war, weil ein Krankenwagen eine Blockade der Klimaaktivist*innen nicht hatte passieren können. Und obwohl später festgestellt wurde, dass die Radfahrer*in ohnehin gestorben wäre und die Kritik sich hier eigentlich gegen eine katastrophale Klimapolitik und vernachlässigte Infrastruktur richten müsste, bezog sich die Richter*in auf eben jene Fake News in Verbindung mit dem 03.07.21 und versuchte die Aktionsform der Blockade als grundsätzlichen Versuch des Todschlags zu diffamieren.
Dass bei der Blockade vom 03.07.2021 Krankenwagen jedoch passieren konnten, musste die Richter*in, wegen vorhandener Zeug*innenaussagen von Passant*innen in den Akten, dann aber doch schlussendlich zugeben und erwähnen. Auch unter dem Argument, bei dieser Aktionsform ginge es nur um Aufmerksamkeit, versuchte sie die Blockade zu entpolitisieren. Für uns ist klar, hier zeigt der Staat und seine Klassenjustiz wieder einmal sein wahres Gesicht und versucht entschlossenen Antifaschismus zu kriminalisieren.
Die Fortsetzung dieses Prozesses wird voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen. Hierzu werden bis zu 15 Zeug*innen erwartet und bisher sind zwei Prozesstage angesetzt worden.
Dem Versuch der Richter*in, den beschuldigten Genossen mit zu erwartenden Kosten einzuschüchtern, setzen wir wie gewohnt das Prinzip der Solidarität entgegen. Spendet für die beschuldigten Antifaschist*innen und gegen die Repression aufgrund der vergangenen Proteste gegen die Vielzahl der Parteitage der AfD in Braunschweig, unter dem Stichwort „NoAfD“ an die Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig auf folgendes Konto:
Rote Hilfe Braunschweig
IBAN DE19 4306 0967 4007 2383 83
Wir werden uns weiter kämpferisch und solidarisch zeigen, die bevorstehenden Prozesse begleiten und die beschuldigten Genoss*innen unterstützen.
Getroffen hat es Einzelne – gemeint sind wir alle!