Rote Hilfe & Rechtshilfetipps

Ermittlungsausschuss (EA):

Der EA kümmert sich um euch, falls ihr von der Polizei festgenommen werden solltet. Er besorgt – wenn nötig – AnwältInnen und kümmert sich um eure Freilassung. Verlangt bei der Polizei, zu telefonieren und ruft den EA an. Teilt dem EA euren Namen, euer Geburtsdatum und die Stadt aus der ihr kommt mit. Wenn ihr verletzt seit oder aus anderen Gründen ärztliche Hilfe braucht, dann meldet das auch dem EA. Äußert euch niemals zum angeblichen Tatvorwurf! Meldet euch nach der Freilassung unbedingt erneut beim EA, damit er weiss, dass ihr wieder draußen seit.

Solltet ihr eine Festnahme durch die Polizei beobachten, fragt den/die Festgenommen(en) nach Name und Geburtsdatum und ruft den EA an und meldet diese Daten sowie den Zeitpunkt und den Ort.

Wichtig: Keine Aussagen bei der Polizei machen! Du hast als Beschuldigter das Recht auf Aussageverweigerung! Du bist nur verpflichtet deinen Namen, Geburtstdatum, Adresse und eine allgemeine Berufsbezeichnung (z.B. Schüler) anzugeben.  Du solltest auch nichts unterschreiben.

Tipps zum Verhalten auf Demonstrationen und Aktionen

Tipps zum Verhalten auf Demonstrationen und zum Umgang mit Polizei und Justiz gibt es in der Broschüre „Was tun wenns brennt“ der Roten Hilfe e.V. – Jeder, der auf eine Demonstration geht sollte die Broschüre vorher einmal durchlesen!

Weitere Infoflyer rund um das Theme Umgang mit Repression findet ihr unter dem obigen Link.

Bitte sagen sie jetzt nichts!

Zum Thema „Aussageverweigerung“ hat die Rote Hilfe die lesenswerte Broschüre „Bitte sagen sie jetzt nichts! – Aussageverweigerung und Verhörmethoden“ herausgebracht.

Rote Hilfe: Solidarität ist eine Waffe!

Wenn ihr wegen einer politischen Aktivität eine Vorladung zur Polizei oder Staastanwaltschaft, einen Strafbefehl, ein Bußgeldbescheid, oder gar einen Gerichtstermin bekommt, dann meldet euch sofort bei der Roten Hilfe e.V. – Ortsgruppe Braunschweig. Die Rote Hilfe berät euch, kümmert sich um einen Anwalt und begleitet einen eventuellen Prozess mit Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem kann die Rote Hilfe e.V. einen teil der Kosten, z.B. für einen Anwalt/eine Anwältin oder eine Geldstrafe übernehmen, wenn ihr euch an die Kriterien der Roten Hilfe haltet (z.B. keine Aussagen bei der Polizei). Wichtig ist es, dass ihr euch umgehend meldet, da oft sehr kurze Fristen, z.B. für Widersprüche bei Strafbefehlen, zu beachten sind.

Ihr erreicht die Ortsgruppe der Roten Hilfe Braunschweig per Mail: braunschweig@rote-hilfe.de oder Telefon 0531-83828 (hinterlasst eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter) um einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Mehr Infos zur Roten Hilfe gibt es auf der Webseite

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