Was darf die Polizei? Welche Rechte haben Demonstrant*innen?

Veranstaltupolizeiva-vorderng zum Polizei- und Versammlungsrecht mit den Rechtsanwälten Sven Adam und Rasmus Kahlen aus Göttingen

Donnerstag * 1.12.2016 * 19 Uhr * AWO-Begegnungstätte * Frankfurter Str. 18 * 38118 Braunschweig

Welche Rechte haben Teilnehmer*innen von Versammlungen? Ist spontaner Protest erlaubt? Sind Sitzblockaden eine Straftat? Darf die Polizei wegen Trillerpfeifen oder Trommeln einschreiten?Wie kann man sich rechtlich und politisch gegen ungerechtfertigte Polizeimaßnahmen wehren?

Ob wegen „zu lauter“ Trillerpfeifen, Trommeln oder „zu heller“ Taschenlampen, ob wegen Sitzblockaden und anderer direkter Proteste gegen BRAGIDA oder wegen spontaner Versammlungen mit Transparenten vor Infoständen der AfD – immer wieder kommt es auch in Braunschweig zu gewaltsamen Polizeieinsätzen, Festnahmen und Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Demonstrant*innen. In vielen Fällen stellt sich hinterher das Vorgehen der Polizei als nicht rechtmäßig und die Vorwürfe der Polizei als falsch heraus. So wurden fast alle Strafverfahren gegen die Teilnehmer*innen einer Sitzblockade am 18.5.2015 auf der Route von BRAGIDA eingestellt, weil das Landgericht feststellte, dass die Beteiligung daran entgegen den Vorwürfen von Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht strafbar war. Der überwiegende Teil aller von der Polizei eingeleiteten Anzeigen gegen Anti-BRAGIDA-Demonstrant*innen wurden inzwischen von der Staatsanwaltschaft als Ordnungswidrigkeit heruntergestuft. Nachdem viele Betroffene Widerspruch gegen die daraufhin von der Stadt erlassenen Bußgeldbescheide eingelegt haben, wurden die ersten Ordnungswidrigkeitsverfahren bereits ganz eingestellt. Auch die wenigen Strafverfahren wegen angeblichen „Widerstand“ oder „Körperverletzung“ gegen Anti-BRAGIDA-DemonstrantInnen wurden in den meisten Fällen spätestens vor Gericht wieder eingestellt.

Die Rechtsanwälte Sven Adam und Rasmus Kahlen werden über die Grundzüge des Versammlungs- und Polizeirechts informieren und über ihre Erfahrungen mit der Kriminalisierung von Protesten und über erfolgreiche Klagen gegen Polizeieinsätze berichten. Danach besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen und zu diskutieren, wie man sich gegen unrechtmäßige Polizeieinsätze rechtlich und politisch wehren kann.

Eine Veranstaltung des Bündnis gegen Rechts Braunschweig
in Kooperation mit der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Braunschweig

Ausladungsklausel: Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten und rechtspopulistischen Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder Taten in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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