Erneut konnte am Amtsgericht Braunschweig eine weitere Einstellung eines Verfahrens zu unseren Gunsten erkämpft werden.
So schloss sich der Richter am vergangenen Dienstag in dem zweiten Prozess, in der Reihe der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten wegen der Proteste und Blockaden gegen die AfD vom 03.07.2021, dem Urteil aus dem bereits erfolgten ersten Prozess an. Denn auch zu diesem Prozesstermin erschienen erneut die selben zwei Bullenzeug*innen, die bereits im ersten Verfahren zu dieser Sache angaben, dass sie nichts aussagen könnten, weil sie an dem besagten Tag nur den Papierkram erledigt hätten oder schlicht zu spät oder gar nicht vor Ort waren.
Der Beschuldigte zeigte sich nach der Verhandlung erfreut:
„Der wichtige Zufahrtsweg über den Ganderhals wurde blockiert und konnte von der AfD nicht genutzt werden. Blockaden sind ein wichtige Aktionsform des Zivilen Ungehorsam. Es hat sich gezeigt, wie wirksam sie sein können. Wenn Blockaden gegen die AfD Ordnungswidrigkeiten sein sollen, dann ist das ein Problem der Ordnung, nicht der Blockade. Mir konnte keine direkte Teilnahme an der Blockade nachgewiesen werden, so wurde auch das zweite Ganderhals-Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Ich danke allen, die Menschen nicht alleine lassen, wenn sie von Repression betroffen sind, wie ich heute. Danke an die Rote Hilfe für die Kundgebung vor dem Gericht und die Öffentlichkeitsarbeit in Braunschweig.“
Auch dieser Prozesstermin und der beschuldigte Antifaschist wurden solidarisch und im Rahmen einer Kundgebung vor dem Amtsgericht mit Redebeiträgen und Parolen sowie der Prozessbegleitung im Getichtssaal unterstützt.
Direkt zu Anfang fielen die mittlerweile sichtlich frustrierten Bullen durch aggressives Verhalten gegenüber der Kundgebung auf. So griff ein Wichtigtuer, der dort aufgestellten Bullen, sofort in eines der Transparente und brüllte der Kundgebung zu, dass er, wenn es nicht „ordentlich“ abliefe, auch noch mehr Kollegen anfahren lassen könne.
Doch der eigentliche Angriff und Einschüchterungsversuch geschah an diesem Tag von Seiten des Gerichtes. Denn während an diesem Tag die Einstellung geurteilt wurde, erhielten weitere Beschuldigte in der selben Sache ein Schreiben des Gerichts, dass die beschuldigten Genoss*innen dazu drängen sollte, die Einsprüche zurück zu ziehen. Einleitend mit der Frage „Was ist Ziel des Einspruchs?“ und der Lüge, dass nach Aktenlage der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen sei, sollte mit weiteren Drohungen im Brief versucht werden, Genoss*innen einzuschüchtern.
Die nun zweite Einstellung, nach zwei geführten Prozessen in der Angelegenheit Blockade im Ganderhals, zeigen, dass die geschlossene Nicht-Zahlung der Bußgelder und die konsequente Strategie der Aussageverweigerung, das einzig Richtige ist, was Beschuldigte tun können.
Wir lassen uns weiterhin nicht einschüchtern. Nicht von ihren Drohungen, nicht von ihren Lügen oder ihren möglichen Strafen. Nicht durch die Bullen, die Staatsanwaltschaft oder ihre Gerichte und Richter*innen.
Solidarität ist unsere Waffe!