Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten! Kommt zum Prozess:
17.02.2011 * 10 Uhr * Amtsgericht (An d. Martinikirche) * Raum E06
Rechtshilfeinfo Nr. 43 – Februar 201
Informationen gegen die Klassenjustiz
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Nazis greifen Falken an …
Am Montag, den 5. Juli 2010 versuchten zwei Männer gewaltsam in den Jugendtreff SUB der linken Jugendorganisation DIE FALKEN in der Kuhstraße in Braunschweig einzudringen, während dort gerade eine Veranstaltung stattfand. Als die Tür vor ihnen geschlossen wurde, zerschlug einer der beiden Angreifer die Glasscheibe der Eingangstür. Beide flüchteten. Einer der Beiden wurde von Anwesenden erkannt: Es war Oliver Sulz, Anhänger der Nazikameradschaft „Burschenschaft Thormania“. Die Nazis der „Thormania“ sind u.a. Mitorganisatoren des für den 4. Juni 2011 für Braunschweig angemeldeten Naziaufmarsch.
Während die Polizei kurz nach dem Angriff vor allem darum bemüht war, die Personalien der BesucherInnen der Veranstaltung festzuhalten, konnte Oliver Sulz mit seinem Hund ganz offen durchs Viertel spazieren und sich später völlig unbehelligt auf einem Parkplatz in der Nähe mit den anderen Nazis der „Thormania“ treffen.
Die Polizei unterdessen drückte weiter das rechte Auge zu. Dafür war sie umso stärker darauf bedacht AntifaschistInnen festzusetzen, die zum SUB eilten, um weitere Angriffe zu verhindern: In der Nähe der Kuhstrasse
hielt sie eine Gruppe von ca. 15 Personen fest, kontrollierte sie und erteilte Platzverweise. Inzwischen hatte Oliver Sulz bei der Polizei angerufen und behauptet er sei aus einer Gruppe von AntifaschistInnen heraus attackiert worden.
… AntifaschistInnen werden angeklagt
Obwohl Sulz hinterher niemanden aus der von der Polizei festgesetzten Gruppe als AngreiferIn identifizieren
konnte, versucht die Staatsanwaltschaft dennoch Einzelne aus der Gruppe zu kriminalisieren. Gegen zwei Frauen,
bei denen die Polizisten Schals, Handschuhe und Hundeabwehrspray beschlagnahmt hatten, konstruierte die Staatsanwaltschaft nun einen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“. Denn das Mitführen dieser Gegenstände
bei – oder auf dem Weg zu – einer öffentlichen Versammlung, kann unter Umständen strafbar sein.
Nachdem die beiden Antifaschistinnen auf Anraten der Roten Hilfe allerdings Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegten, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
Nun steht allerdings noch ein Gerichtstermin an: Ein Antifaschist ist angeklagt wegen „Beleidigung“ und „Widerstand“. Er soll sich an diesem Abend im Anschluss an eine Spontandemo gegen den Naziüberfall geweigert
haben einem Polizeibeamten seinen Personalausweis zu geben. Dabei habe er den Beamten beleidigt und bei
seiner Festnahme Widerstand geleistet. Auch er erhielt zunächst einen Strafbefehl gegen den er Widerspruch einlegte. Gegen ihn findet nun am 17. Februar vor dem Amtsgericht der Prozess statt. Ein weiterer Prozeß gegen einen Antifaschisten steht noch an. Der Termin dafür steht allerdings noch nicht fest. Sobald er bekannt ist, wird er auf www.antifacafe.de.vu angekündigt.
Solidarität mit dem angeklagten Antifaschisten! Kommt zum Prozess:
17.02.2011 * 10 Uhr * Amtsgericht (An d. Martinikirche) * Raum E06