Mit einem Doppelprozess gegen zwei beschuldigte Antifaschisten gehen die Prozesse zu den Vorwürfen im Zusammenhang der Proteste gegen den AfD-Landesparteitag vom 12.09.2020 weiter.
In den bisher geführten Prozessen in der Sache, gegen weitere Genoss*innen, wurden den Beschuldigten eine Vielzahl von Straftaten vorgeworfen. Diese sind den Betroffenen allerdings nicht als individuell getätigte Taten angelastet worden, sondern die Anklage bezog sich auf eine Mittäterschaft in einem von Bullen konstruierten gemeinschaftlichen „Tatplan“ – ein Skandal!
Eine Gruppe von Antifaschist*innen soll versucht haben über eine Kleingartenanlage auf die Anreiseroute der AfD-Faschist*innen zu gelangen. Hierbei wurden von den als Zeug*innen geladenen Bullen, in den bisherigen Prozessen, immer wildere Geschichten und Lügen über angeblich mitgeführte Kanthölzer als Bewaffnung erfunden, um wieder einmal auch den gewalttätigen Bulleneinsatz an diesem Tag, bei dem Genoss*innen verletzt wurden, zu rechtfertigen und ein hohes Strafmaß vor Gericht zu provozieren.
Ähnlich wie in den Rondenbarg G20-Prozessen soll hier die ledigliche Anwesenheit in einer Gruppe von Demonstrant*innen genutzt werden, um Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Gericht und Staatsanwaltschaft sprangen auf den Zug auf und betonten die angeblich traumatisierten Polizist*innen und den Schock für die Zitat „ärmsten Schweine an diesem Tag“. Die Abwesenheit von einer konkreten Straftat, abseits der angeblichen Widerstandshandlung des Genossen, hielten die Richter*innen nicht auf, Urteile gegen die bisher Beschuldigten zu sprechen.
Wir werden diese Zustände nicht hinnehmen und weiter gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus und Genoss*innen vorgehen! Ihre Gerichte, Ihre Urteile und Ihre Gesetze sind nicht unsere und werden es in diesem System der Klassenjustiz niemals sein!
PROZESSERGEBNIS 30.03.22
Am zuletzt erfolgten Prozess in Braunschweig am 30.03. wurde als Beginn einer Reihe an Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang einer Blockade gegen den AfD-Landesparteitag vom 03.07.21 verhandelt werden sollen, ein Einstellung am Amtsgericht erlangt.
Der Richter*in blieb vor Gericht nichts über, als offen heraus zu sagen, dass die Akte schlecht geführt sei, die falschen Zeug*innen geladen und eine Aufklärung somit schlecht möglich sei. Die geladenen Bullen konnten als Zeug*innen mal wieder lediglich von sich geben, dass sie nicht direkt vor Ort gewesen seien und nur aus dem Bericht erzählen könnten oder erst später vor Ort waren und nichts mitbekommen hätten.
Bis zu 70 Antifaschist*innen hatten es damals im Ganderhals auf die Anreiseroute der AfD geschafft und etwa 19 Genoss*innen wurden hiervon mit Ordnungswidrigkeiten belegt. Wir können an diesem nun ersten Prozess wieder erkennen, wie wichtig es ist, im Falle von Repression und dem Versuch Antifaschismus zu kriminalisieren zusammen zu agieren, gemeinsam die Aussage zu verweigern, geschlossen Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen und mit solidarischen Anwält*innen gegen diese vorzugehen.
Am aller wichtigsten ist allerdings sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht voreilig Bußgelder oder Strafbefehle zu akzeptieren und stets solidarisch mit beschuldigten Genoss*innen zu sein.
Beteiligt euch daher an der solidarischen Prozessbegleitung im Gerichtssaal und an den Protesten vor dem Gerich am 04.04.22 um 8:30 Uhr.
Keine*r wird sich durch ihre Repression einschüchtern lassen! Wir werden jedes Mal wieder auf die Straße gehen, wenn Faschist*innen in Braunschweig auftreten wollen. Wir werden jedes Mal kreativer und unberechenbarer sein. Wir werden jedes Mal entschlossener und kämpferischer sein.
Nie wieder Faschismus!