Am kommenden Dienstag den 03.05.22 werden wir uns erneut solidarisch mit einem beschuldigten Antifaschisten am Amtsgericht Braunschweig zeigen. Verhandelt werden soll der zweite Prozess in der Prozessreihe zu den Vorwürfen der vergangenen Proteste gegen den AfD-Landesparteitag vom 03.07.2021 und einer Blockade im Ganderhals.
Im ersten Prozess zu einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit in der Sache konnte bereits eine Einstellung am 30.03.22 erkämpft werden. Der Richterin blieb damals vor Gericht nichts anderes übrig, als offen heraus zu sagen, dass die Akte schlecht geführt, die falschen Zeug*innen geladen worden seien und eine Aufklärung somit schlecht möglich sei. Die geladenen Bullen konnten als Zeug*innen mal wieder lediglich von sich geben, dass sie nicht direkt vor Ort gewesen seien und nur aus dem Bericht erzählen könnten oder erst später vor Ort gewesen seien und nichts mitbekommen hätten.
Um die 70 Antifaschist*innen hatten es damals im Ganderhals auf die Anreiseroute der AfD geschafft und etwa 19 dieser Genoss*innen wurden daraufhin mit Ordnungswidrigkeiten belegt.
Wir können an dem bereits erfolgten ersten Prozess wieder erkennen, wie wichtig es ist, im Falle von Repression und dem Versuch Antifaschismus zu kriminalisieren, zusammen zu agieren, gemeinsam die Aussage zu verweigern, geschlossen Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen und mit solidarischen Anwält*innen gegen diese vorzugehen. Am aller wichtigsten ist es allerdings, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht voreilig Bußgelder oder Strafbefehle zu akzeptieren und stets solidarisch mit beschuldigten Genoss*innen zu sein.
Daher rufen wir auch an diesem Prozesstag wieder zur solidarischen Prozessbegleitung am 03.05.22 ab 11:00 Uhr am Amtsgericht Braunschweig auf.
Getroffen hat es viele – gemeint sind wir Alle!