In dem Verfahren zum Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vom 19.02.2022 konnte am Amtsgericht eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse erwirkt werden. Hier ist der Prozessaufruf.
Bereits vor Prozessbeginn verständigte sich die beschuldigte Person entschlossen mit dem verteidigenden Anwalt darauf, dass einem Einstellungsangebot des Gerichts ohne Kostenübernahme der Anwaltskosten oder gar einer Einstellung mit Auflagen, nicht zugestimmt wird.
Der Prozess wurde nach Rote-Hilfe-Standards geführt, die Aussage konsequent verweigert und die lückenhaften Zeugenaussagen des angeblich geschädigten Bullen vom Anwalt angegriffen.
Nach dem geplanten, konsequenten Ablehnen des ersten Einstellungsangebots des Gerichts ohne Übernahme der Anwaltskosten, musste die Richterin, aufgrund der miserablen Beweismittel gegen die Genoss*in und den Aussagen des geladenen Bullen, die sich selbst und seinem eigenen Bericht widersprachen, schlussendlich eine Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme sämtlicher Kosten anbieten, der zugestimmt wurde.
Wir freuen uns über die entschlossene Prozessführung der angeklagten Person und bedanken uns bei allen Genoss*innen die sich bei diesem Prozess solidarisch gezeigt haben.
Ohne Solidarität geht es nicht!
Rote Hilfe Ortsgruppe Braunschweig – braunschweig@rote-hilfe.de