Auch der letzte Versuch der Repressionsorgane Antifaschist*innen im Zusammenhang der erfolgreichen Proteste gegen die AfD vom 03.07.2021 zu kriminalisieren, scheiterte. Die Einschüchterungsmaßnahmen des Gerichts wurden für den Prozess durch den Einsatz einer sitzungspolizeilichen Maßname jedoch absurt hochgefahren. Neben den mittlerweile üblichen Taschenkontrollen, sollten doppelte Personalienkontrollen am Eingang und am Prozesssaal selbst, lächerlich viele Justizangestellte vor dem Saal und die Anwesenheit zweier Staatsschutzbullen vergeblich Stärke simulieren.
Der Vorwurf gegen den beschuldigten Genossen lautete an diesem Tag „Nötigung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
Durch die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft wurde nach dem formalen Beginn, direkt ein Rechtsgespräch angeboten. Die vorgeladenen und anwesenden Bullenzeug*innen wurden nicht mehr gehört. Die Staatsanwaltschaft versuchte nicht den seit dem ersten Prozess zum Komplex „Blockade Münchenstraße“ in den Matsch gefahrenen Repressionskarren wieder herrauszuziehen. Der Versuch mit der Repressionskeule möglichst großen Schaden anzurichten und über 50 beschuldigte Antifaschist*innen zu kriminalisieren war gescheitert.
Nach mehreren Freisprüchen und der Einstellung der restlichen Verfahren mit dem Vorwurf der „Nötigung“ in derselben Sache, wurde nun der letzte Prozess für den Antifaschisten entschieden. Das Ergebnis des Rechtsgesprächs war eine Einstellung ohne Auflagen und mit der Übernahme der angefallenen Auslagen auf Staatskosten.
Wir danken allen Genoss*innen, die den Prozess gemeinsam mit uns begleitet und dem Beschuldigten den Rücken gestärkt haben und auch all denen, die dies mit uns in den zahlreichen Prozessterminen in dieser Sache in den vergangenen zwei Jahren getan haben und sich mit uns organisieren.
Solidarität ist unsere Waffen!