Diese Woche fand der erste Prozess im Braunschweiger Amtsgericht zu den vergangenen Protesten gegen das Auftreten der AfD beim „Tag des Gedenkens der Opfer des Faschismus“ am 27.Januar 2020 statt. Zwei Genossen wurde vorgeworfen, dem AfD-Ratsherren Stefan Wirtz damals im Weg gestanden zu haben, um seine Teilnahme an der Gedenkveranstaltung zu verhindern.
Im Streit um die Gedenkkultur, und damit um die Frage, was das Gedenken an die Opfer tatsächlich noch bedeutet, hat sich die Braunschweiger Staatsanwaltschaft durch die Zulassung dieser absurden Anklage positioniert. Ein Provokateur und die Behauptungen eines Bullen reichten, um zwei Antifaschisten vor Gericht zu zerren. Während Polizei und Gerichte in Braunschweig seit vielen Jahren wegschauen und leugnen, wenn sich faschistische Banden mit Hetze, Drohungen und Gewalt breitmachen, entwickeln sie gegen fortschrittliche Kräfte einen Verfolgungswillen, der vor der Erfindung von Straftaten und ihrer willkürlichen Zuordnung zu vermeintlich Anwesenden nicht haltmacht.
Wieder einmal haben die Vorwürfe keinen Halt vor Gericht gefunden und das Amtsgericht hatte keine andere Wahl, als das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Es zeigt sich, dass die Zusammenarbeit mit antifaschistischen Antirepressionsstrukturen erfolgreich ist.
Wir empfehlen: Wenn ihr Post von Bullen oder Staatsanwaltschaft bekommt, meldet euch bei eurer Ortsgruppe der Roten Hilfe.
Für den zu erwartenden Prozess gegen zwei weitere beschuldigte Genossen, ist dies ein positiver Zwischenstand. Wir sehen den Vorwürfen der Bullen und der Klassenjustiz weiterhin kämpferisch entgegen und werden auch über den Ausgang des nächsten Prozesses berichten.
Wir zeigen uns solidarisch mit allen von staatlicher Repression betroffenen Antifaschist*innen!