Prozessbericht 21.07. – Kampf ihrer Klassenjustiz!

Bereits der dritte Prozesstag erfolgte an diesem Donnerstag gegen einen Antifaschisten am Amtsgericht. Der Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft, angeblich „tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ im Rahmen einer BGR-Demonstration vom 19.02.2022.
 
Am 19.02.2022 hatten in Braunschweig mehrere Kundgebungen und Demonstrationen zum Gedenken an den Jahrestag der rassistischen Morde von Hanau, stattgefunden. Gleichzeitig galt es an diesem Tag ein paar Nazis der faschistischen Kleinstpartei „die Rechte“ aufzuhalten, die teilweise in Kostümen durch die Stadt zogen und das Karnevalsumzug nannten.
 

Als es in Richtung Innenstadt ging, verlief die angemeldete Demonstration vom Bündnis gegen Rechts auf der genehmigten Strecke nahe der Naziroute. Doch weit bevor es zu einem Aufeinandertreffen hätte kommen können, wurde die Demonstration plötzlich von Bullen angegriffen, die sofort Teilnehmer*innen schlugen und schubsten, sodass Menschen zu Boden gingen. Schockiert von der massiven Bullengewalt, verließen u.a. Teilnehmer*innen, die mit Kindern gekommen waren, die Demonstration und konnten an diesem Tag weder gemeinsam gedenken, noch ein Zeichen gegen den Faschismus setzen. Mit immer noch über 200 Teilnehmer*innen zog der Demonstrationszug weiter in Richtung J.F.-Kennedy-Platz, als ein erneuter Bullenangriff folgte. Dieses Mal schlugen sie sich in kleinen Trupps einen Weg in die Demonstration, um einzelne Menschen heraus zu greifen. Das Vorgehen war dabei so brutal, dass ein Antifaschist kurze Zeit später von einem Rettungswagen abgeholt werden musste.
 
Insgesamt wurden an dieser Stelle vier Menschen mit Schmerzgriffen  aus der Demonstration gezogen bzw. geschliffen, erkennungsdienstlich behandelt und letzten Endes mit Platzverweisen und diversen Straftatvorwürfen aus der „Maßnahme“ entlassen.
 
Wo kam nun also der vorgeworfene tätliche Angriff her?
 
Am ersten Prozesstag war der Hauptzeuge und somit das angebliche Bullenopfer aus „dienstlichen Gründen“ verhindert und die vorhande Videosequenz wurde während der Aufnahme, im vermutlich entscheidenden Moment, von den Bullen  Seite geschwenkt. Somit war ein Folgetermin unumgänglich, abseits der direkt zu Prozessbeginn, von Richter und Staatsanwaltschaft, angebotenen Einstellung gegen eine Auflage.
 
Der zweite Prozesstermin wurde vom Gericht nicht verschoben, obwohl der vertretenden Anwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Der Beschuldigte musste, trotz Mitteilung am Vortag, dennoch erscheinen, auch wenn er das Gericht relativ schnell wieder verlassen konnte. Man könnte diesen zweiten Termin als reinen Einschüchterungsversuch bzw. Schikane festhalten.
 
Im Laufe des dritten Prozesstermines, musste die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft mitteilen, das ihr nun verboten wurde einer Einstellung zu zustimmen. Der Genosse wurde wegen tätlichen Angriff zu 90 Tagessätzen verurteilt. Somit haben Bullen, Staatsanwaltschaft und das Gericht durch eine Verurteilung an diesem Tag, erneut bewiesen, wie viel Ehrgeiz bei der Kriminalisierung von Antifaschismus in Braunschweig an den Tag gelegt wird.
 
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!