Am 03. November konnte auch für die zwei weiteren angeklagten Antifaschisten in dem vorgeworfenen Tatkomplex, rund um die Provokation und Teilnahme des AfD Faschisten Stefan Wirtz, am Amtsgericht eine Einstellung der Verfahren erwirkt werden.
Trotz vorheriger Anweisung der Staatsanwaltschaft, keiner Einstellung für einen der Beschuldigten zuzustimmen, musste die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesstermins, die*den Vorgesetzte*n kontaktieren und genau dies erbitten.
Denn nachdem die Anwälte der Angeklagten zwei Stunden lang das angebliche Opfer Stefan Wirtz befragt hatten, mussten auch die Richterin und der anwesende Staatsanwalt einsehen, dass das Konstrukt der vorgeworfenen Nötigung nicht zu halten ist.
Und so musste die Staatsanwaltschaft wiedermal einknicken, den noch am Morgen erteilten Befehl zurückziehen und einer Einstellung ohne Auflagen für die beiden beschuldigten Genossen zustimmen.
Auch die Richterin, die selbst damals die Strafbefehle unterzeichnet hatte, dürfte wenig über die Entwicklung des Verfahrens erfreut gewesen sein.
Die Bilanz: Vier Antifaschisten wurden angeklagt und vier Einstellungen auf Kosten der Staatskasse wurden durch Aussageverweigerung und einer gezielten politischen Prozessführung nach den Grundsätzen der Roten Hilfe erkämpft.
Auch in Zukunft werden wir gemeinsam dafür kämpfen, dass Faschist*innen wie Wirtz das Gedenken an die Opfer des Faschismus nicht beschmutzen können.
Erinnern heißt kämpfen!
Siehe außerdem zum Protest an der Schillstraße sowie vergangenen Prozess:
[1] PM Erinnern heißt kämpfen!
[2] Prozesserklärung Erinnern heißt kämpfen!
[3] Prozessbericht: erinnern heißt kämpfen!
[4] Aufruf: Antifaschismus angeklagt