Aufruf zur Prozessbegleitung und Solidaritätskundgebung am 21.09.2022 vor dem Landgericht, Münzstraße

Rote Hilfe e.V. | OG MünchenErneut werden wir uns solidarisch mit einem von Repression betroffenen Genossen zeigen und gemeinsam einen bevorstehenden Prozess begleiten.
 
Hierzu rufen wir als Rote Hilfe und Solidaritätsstruktur zur gemeinsamen Kundgebung vor Prozessbeginn am 21.09.2022 ab 8:30 Uhr am Landgericht Braunschweig auf. Wir werden erneut demonstrieren wie stark der Rückhalt für Antifaschist*innen ist, die durch diesen Staat kriminalisiert werden. Im Anschluss an die Kundgebung wollen wir um 9:00 Uhr geschlossen den Prozess im Gerichtssaal begleiten.
 
Auch dieses Mal beziehen sich die Vorwürfe auf einen der vergangenen AfD-Landesparteitage und die erfolgten Gegenproteste. Bereits Anfang des Jahres fanden in der Sache gegen den beschuldigten Genossen zwei Prozesse am Amtsgericht statt.
 

Die Anklage: Der Beschuldigte soll am 12.09.2020 Teil einer größeren Gruppe von Protestierenden gewesen sein, deren Ziel es gewesen sei, vor Ort direkt die Bullen anzugreifen anstatt sich den Nazis der AfD in den Weg zu stellen. Obwohl dem Genossen keine individuelle Straftat nachgewiesen werden konnte, wurde er aufgrund seiner bloßen Anwesenheit, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Hierzu reichten die Lügen der Bullen offensichtlich aus. Widersprüchliche Geschichten über angeblich mitgeführte Kanthölzer diverser Formen, Stärken und Längen und die Aussage einer Uniformierten, der auf die Finger gehauen worden sein soll, sind die einzigen „Beweise“. 
 
Nun soll am Landgericht das Berufungsverfahren erfolgen, da die Staatsanwaltschaft eine noch höhere Strafe fordert.
 
In den vergangenen drei Jahren kam es zu fünf AfD-Parteitagen in Braunschweig. Daraus resultierten bis jetzt über 60 Kriminalisierungsversuche in Form von Vorladungen, Strafbefehlen und vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten. Die Beschuldigten organisierten sich stets mit der Roten Hilfe. Dadurch wurden konsequent Vorladungen der Bullen ignoriert, Strafbefehle, sowie Bußgelder nicht akzeptiert, „Schmutzige Deals“ ausgeschlagen und später vor dem Gericht die Aussage verweigert. Dieses organisierte und solidarische Vorgehen der Beschuldigten, hat bereits mehrfach zu Einstellungen und Freisprüchen geführt.
 
Im vorgeworfenen Tatzusammenhang zum 12.09.2020 sind neben dem Genossen auch noch zwei weitere Antifaschisten angeklagt, deren Prozess Anfang Oktober am 05.10.22 beginnen soll.
 
Wir wollen bei diesen Prozessen im Rahmen der Roten Hilfe Kampagne „Wir sind alle Antifa – Wir sind alle Linx“ verstärkt deutlich machen, wie wichtig die Solidarität im Kampf gegen die Repression ist.
 
Die Kampagne setzt sich mit der zunehmenden Kriminalisierung von Antifaschismus auseinander und zeigt auf, wie stark der Repressionsdruck in den letzten Jahren gestiegen ist. Während weltweit ein Erstarken faschistischer Strukturen zu beobachten ist, wird über ein Verbot von Antifa Gruppen diskutiert oder darüber, dem VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifasischtinnen und Antifaschisten) die Gemeinnützigkeit zu entziehen. (siehe auch wirsindalleantifa.rote-hilfe.de/campaign.html)
 
Wir halten es für wichtig, sich diese Fälle vor Augen zu führen, um politische Prozesse zusammenhängend einzuordnen. Es liegt nicht daran, dass die Richter*in einen schlechten Tag hat oder der Staatsanwält*in deine Frisur nicht gefällt. Der staatliche Kampf gegen Antifaschist*innen begleitet uns schon lange. Er dient einem System gegen das wir kämpfen.
 
Zeigt euch solidarisch und kommt mit uns am 21.09. um 8:30 Uhr zur Kundgebung und um 9:00 Uhr zur solidarischen Prozessbegleitung ins Gericht in der Münzstraße.