Eine Vielzahl an solidarischen Genoss*innen begleiteten am 11.01.23 den zweiten Berufungsprozess im Zusammenhang der Vorwürfe zur erfolgreichen Blockade des AfD Parteitages am 03.07.2021.
Bereits kurz nach Prozessbeginn entstand die Notwendigkeit eines Rechtsgesprächs zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwaltschaft, sowie den beiden Schöffen, abseits der Öffentlichkeit. Das entschlossene Auftreten des Verteidigers der beschuldigten Genoss*in bei der Urteilsverkündung am Amtsgericht und der Forderung an einem Freispruch festzuhalten, sorgte mit der Argumentation der sogenannten „zweiten Reihe Rechtsprechung“ dafür, dass das Gericht über eine Einstellung des Verfahrens beraten musste.
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